
Ab Montag 14.09.2020
Maskenpflicht außerhalb der Unterrichtsräume
Ab Montag, 14.09. besteht für alle am Schulleben beteiligten Erwachsenen (Lehrkräfte – GS und WRS sowie Eltern) außerhalb der Klassen- und Verwaltungsräume sowie der Lehrerzimmer eine Maskenpflicht.
Während des Unterrichts besteht keine diese nicht. Eine Mund-Nasen-Bedeckung darf aber auf eigenen Wunsch getragen werden.
Für Grundschüler/innen besteht generell keine Maskenpflicht.
Für Schüler und Schülerinnen ab Klasse 5 ist außerhalb der Klassenräume eine Mund-Nasen-Bedeckungen verpflichtend.